Handelsregistereintrag als Selbstständige: notwendig oder nicht?
Sie können in der Schweiz selbstständig tätig sein, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Kann ich selbstständig tätig sein, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein?
Ja, das ist möglich! Der Handelsregistereintrag ist nicht in jedem Fall obligatorisch. Ob eine Meldepflicht besteht, hängt vor allem vom erzielten Umsatz und der Art der Tätigkeit ab.
Wann ist der Handelsregistereintrag obligatorisch?
Ein Eintrag ins Handelsregister ist erforderlich, sobald der Jahresumsatz des vorangegangenen Geschäftsjahres CHF 100'000 übersteigt. Auch bestimmte Tätigkeiten unterliegen unabhängig vom Umsatz einer Eintragungspflicht: Kauf, Herstellung oder Handel mit Waren oder Dienstleistungen.
Sonderfälle
Selbstständige in freien Berufen unterliegen keiner Eintragungspflicht, selbst wenn ihr Umsatz CHF 100'000 übersteigt. Die folgenden Berufe sind befreit, solange die Tätigkeit nicht in grossem Umfang gewerblich betrieben wird:
- Ärztinnen und Ärzte
- Anwältinnen und Anwälte
- Notarinnen und Notare
- Ingenieurinnen und Ingenieure
- Architektinnen und Architekten
- Beraterinnen und Berater
Freiwilliger Handelsregistereintrag
Sie können sich auch freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, selbst wenn Ihre Tätigkeit unter der Umsatzschwelle von CHF 100'000 liegt oder zu den befreiten Tätigkeiten zählt.
Vorteile eines freiwilligen Eintrags
- Image: Sie profitieren von mehr Glaubwürdigkeit bei Kundschaft und Partnern.
- Schutz der Firma: Ihre Firma ist im Kanton Ihres Geschäftssitzes geschützt.
- Geschäftskonto: Banken verlangen für die Eröffnung eines Geschäftskontos meist einen Handelsregistereintrag.
- Transparenz: Informationen zu Ihrer Tätigkeit sind leicht zugänglich, was das Vertrauen in Ihre Marke stärkt.
- UID-Nummer: Sie erhalten eine eindeutige Kennung für Geschäftstransaktionen.
Nachteile
- Buchhaltung: Die Buchführung wird obligatorisch. Unter CHF 500'000 bleibt eine vereinfachte Buchhaltung (Einnahmen und Ausgaben) möglich.
- Administrativer Aufwand: Der Handelsregistereintrag erfordert verschiedene Verwaltungsschritte.
- Eintragungsgebühren: Je nach Kanton variieren die Gebühren zwischen CHF 100 und CHF 400, abhängig von Ihrem Dossier.
- Haftung und Betreibung: Die Betreibung erfolgt auf dem Weg des Konkurses und betrifft sowohl Ihr Geschäfts- als auch Ihr Privatvermögen (Ihr gesamtes Vermögen). Diese Haftung gilt bis zu 6 Monate nach der Löschung des Unternehmens.
Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO)
Unabhängig davon, ob Sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht, sind die AHV/IV/EO-Beiträge identisch:
| Betrag | Definition |
|---|---|
| 10% | des Einkommens, sofern dieses CHF 60'500 pro Jahr übersteigt |
| 5,371% bis 9,321% | für Einkommen unter CHF 60'500 |
| CHF 530 | Minimum pro Jahr |
| 1,5% bis 5% | Verwaltungskosten, je nach Betrag |
In welchen Fällen sollten Sie auf den Eintrag verzichten?
Bevor Sie sich ins Handelsregister eintragen lassen, wägen Sie Vor- und Nachteile ab. Sie können als Selbstständige Person ohne Eintrag starten, um Ihre Idee zu testen, und sich später eintragen lassen. Verzichten Sie vorerst auf den Eintrag, wenn:
- Ihr Umsatz stabil, aber niedrig ist, unter CHF 50'000
- Sie administrative Einfachheit suchen
- Ihre Tätigkeit ein Nebenerwerb ist oder sich noch im Aufbau befindet
- Sie die Pflicht zur Buchführung vermeiden möchten
Rechnungstellung, einfach.
Kunden
Alle Kundendaten an einem Ort. Greife bei der Rechnungserstellung sofort darauf zu, ohne lange suchen zu müssen.
Rechnungen und Offerten
Erstelle und versende QR-Rechnungen und Offerten in wenigen Minuten. Behalte den Status im Blick und erhalte automatische Zahlungserinnerungen.
Ausgaben und Zahlungen
Verfolge alle Ausgaben und Zahlungen mühelos. Bleib organisiert und behalte jederzeit den Überblick über deine Finanzen.
Berichte
Erstelle detaillierte Berichte zu deiner Tätigkeit. Verfolge deine Leistung und triff fundierte Entscheidungen auf Basis zuverlässiger, aktueller Daten.